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Mitglieder des Tumorzentrums

Mitgliedsantrag

Wer kann Mitglied werden?

Auszug aus dem Statut des Tumorzentrums der Universität Erlangen-Nürnberg:

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Tumorzentrums Erlangen-Nürnberg sind die Vorstände der Universitätskliniken und die Leiter der Institute der Medizinischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg, die im Sinne der Aufgabenstellung des Tumorzentrums Erlangen-Nürnberg arbeiten oder arbeiten wollen und dies durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zum Ausdruck bringen.

2. Auf Antrag können die Mitgliedschaft erwerben: a. Leitende Ärzte von Krankenhäusern der Region und b. an der Universität Erlangen-Nürnberg tätige Wissenschaftler, wenn sie im Sinne der Aufgabenstellung des Tumorzentrums arbeiten und zu erwarten ist, daß durch eine Zusammenarbeit mit ihnen die Ziele des Tumorzentrums Erlangen-Nürnberg gefördert werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über die Aufnahmeanträge.

3. Die Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die ärztlichen Kreisverbände und die Krankenkassen der Region haben das Recht, je einen Vertreter zu benennen, der die Rechte eines Mitgliedes hat.

4. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung in einzelnen begründeten Fällen Vertreter des öffentlichen Lebens sowie Ärzte nichtuniversitärer Einrichtungen der Krankenversorgung der Region als Mitglieder aufnehmen.