Bayerische Krebsregistergesetz
Das Bayerische Krebsregistergesetz (BayKregG) wurde am 22.02.2017 vom Landtag beschlossen und ist zum 01.04.2017 in Kraft getreten. Es setzt das das vom Bundesgesetzgeber erlassene Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz (KFRG) in Landesrecht um.